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Beitragsordnung

Beitragsordnung der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli von 1910 e.V.  

Beschlossen auf der ordentlichen Abteilungsversammlung am 24. 11.2024

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§1 Geltungsbereich 

Gültig für alle Mitglieder der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli 

§2 Arten der Beiträge und Gebühren 

  1. Einmalige Aufnahmegebühr(en)

  2. monatlicher Grundbeitrag

  3. Abteilungsbeitrag (Vollzahler:in / ermäßigt)

  4. Sonderregelungen

§3 Aufnahmegebühr

  1. Vereinsaufnahmegebühr                                                                            10,00 € 
    (dient der Kostendeckung der Mitgliederverwaltung) 

  2. Abteilungsaufnahmegebühr für Vollzahler:in                                      10,00 € 
    (entfällt für Mitglieder, die nach Prüfung durch die Mitgliederverwaltung berechtigt sind, den ermäßigten Mitgliedsbeitrag von EUR 5,00 zu zahlen)

§4 Grundbeitrag 

Grundbeitrag                                                                                                      1,50 €
(dient zur Deckung des ideellen Bereichs des Gesamtvereins)
Die Einnahmen stehen dem Präsidium zur Verfügung. Die Höhe der Beiträge kann das Präsidium abhängig von den Mitgliederzahlen verändern. 

§5 Abteilungsbeitrag 

  1. Abteilungsbeitrag (Vollzahler:in)                                                                 8,50 €

  2. Abteilungsbeitrag (ermäßigt)                                                                       3,50 € 

§6 Mitgliedsbeiträge 

  1. 8,50 € / Monat Vollzahler:in + Grundbeitrag (derzeit 1,50 €)            10,00 €

  2. 3,50 € / Monat (ermäßigt) + Grundbeitrag (derzeit 1,50 €)                  5,00 € 

§7 Ermäßigte Beiträge 

  1. Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der ermäßigte Mitgliedsbeitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben

  2. Auf Antrag zahlen Schüler:innen nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuchs, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

  3. Auf Antrag zahlen Student:innen und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

  4. Auf Antrag zahlen BFD’ler:innen und FSJ’ler:innen einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des jeweiligen Dienstes.

  5. Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner:innen und Menschen mit Behinderung (GdB ab 50%) einen ermäßigten Beitrag.

  6. Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger:innen von ALG II oder Umschüler:innen einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.

Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig. 

Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

§8 Sonderregelungen 

  1. Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen und Umlagen befreit.

  2. Mitglieder, deren Wohnort mehr als 100 km vom Millerntor-Stadion entfernt liegt, zahlen den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.

  3. Mitglieder, die bei Eintritt in die Beachvolleyball Abteilung bereits einer anderen FC St. Pauli Abteilung angehören, zahlen in der Beachvolleyball Abteilung den ermäßigten Abteilungsbeitrag und die Abteilungsaufnahmegebühr.

  4. Sind bereits zwei im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige Mitglied in der Beachvolleyball Abteilung und zahlen jeweils mindestens einen ermäßigten Beitrag, so zahlen auf Antrag alle weiteren Familienangehörigen unter 18 Jahren nur den Grundbeitrag.

  5. Natürliche Personen können gegen eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung (z. Zt. EUR 1.910,00) passives Mitglied auf Lebenszeit werden. Sie sind von den regelmäßigen Beitragszahlungen, nicht aber von Sonderumlagen und anderen Umlagen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, befreit. Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied ist möglich. Der Ausschluss durch den Verein ist möglich.

  6. Zur Kostendeckung von Veranstaltungen wie z.B. Trainingskursen oder Turnieren, Anmietung von Beachvolleyballplätzen, etc. können Gebühren erhoben werden.

  7. Alle aktiven volljährigen Mitglieder, die nach Prüfung durch die Mitgliederverwaltung berechtigt sind, den ermäßigten Mitgliedsbeitrag von EUR 5,00 zu zahlen, erhalten einen Rabatt von 4 EUR auf eine Trainingseinheit für Erwachsene. Sollte das mit dem Buchungstool nicht darstellbar sein, erhalten sie eine jährliche Gutschrift bzw. einen Gutschein in Höhe von 75 EUR, der für den Einsatz von Veranstaltungen verwendet werden kann. Eventuelle Restguthaben verfallen am Ende jeden Jahres.

§10 Zahlungsweise

  1. Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 05.01., 05.04., 05.07. und 05.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) des Beitrages. Die Erstabbuchung nach dem Eintritt für das laufende Quartal erfolgt im Folgemonat der Eintrittsbestätigung.

  2. Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug).