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Abteilungsordnung

Abteilungsordnung der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli von 1910 e.V. (Fassung vom 24. November 2024) 

Diese Abteilungsordnung regelt das grundsätzliche Miteinander ihrer Mitglieder und setzt voraus, dass niemand auf Grund seiner Hautfarbe, seiner Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung diffamiert oder diskriminiert wird. Die Mitglieder der Abteilung sind sich darin einig, dass folgende Grundsätze und Werte für das Abteilungsleben und die Ausübung ihres Sports gelten: 

  • Fairness und Rücksichtnahme 

  • soziale Verantwortung 

  • Teamgeist 

  • aktuelle Satzung des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. (“Satzung“) 

§ 1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit

  1. Die Abteilung trägt den Namen „Beachvolleyball“ im FC St. Pauli von 1910 e.V., der in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen ist.

  2. Sie hat ihren Sitz in Hamburg.

  3. Gemäß der Satzung § 3, Ziffer 4 ist die Beachvolleyballabteilung Mitglied des Hamburger Volleyball-Verband e.V. 

§ 2 Rechtsgrundlage und Zweck

  1. Rechtsgrundlagen sind die Satzung mit den sie ergänzenden Ordnungen, den Leitlinien des Vereins sowie diese Abteilungsordnung.

  2. Zweck der Abteilung ist die Ausübung und Förderung des Beachvolleyballsports, insbesondere für Kinder und Jugendliche mittelbar und die Förderung sozialer Projekte im Verein, in der Stadt Hamburg und der ganzen Welt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Abteilungsleitung sowie auf Antrag die Abteilungsversammlung. 

§ 3 Abteilungsfarben, Logo der Abteilung 

Die Abteilungsfarben sind braun-weiß und rot. Das Logo der Abteilung sieht wie folgt aus:

 Logo 

                                                           

§ 4 Geschäftsjahr 

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli eines Kalenderjahres bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres. 

§ 5 Mitgliedschaft 

Für den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der aktuellen Satzung des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. (“Satzung“).

§ 6 Aufnahmegebühr, Beiträge und Sonderumlagen

Art und Höhe der Beiträge und der Gebühren sind in der Beitragsordnung der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli von 1910 e.V. geregelt, in der ebenfalls die Zahlungsweise festgelegt ist. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  1. Die Höhe des Grundbeitrags, der Aufnahmegebühr, des Verwaltungskostenzuschlags werden durch das Präsidium und den Aufsichtsrat festgelegt. 

  2. Darüberhinausgehende Abteilungsbeiträge und Abteilungsaufnahmegebühren werden durch die Abteilungsversammlung festgesetzt.

§ 7 Aufwandsentschädigung 

Für die Durchführung von Trainings erhalten die Übungsleiter:innen eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird von der Abteilungsleitung festgelegt.

Ehrenämter können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

Im Übrigen haben die Mitglieder der Abteilung, die ehrenamtlich tätig sind, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für die Abteilung entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, usw.. 

Mitglieder können für die Teilnahme an externen Jugend Turnieren, an Turnieren der Klasse A oder höher und Meisterschaftswettkämpfen eine Kostenbeteiligung bei der Abteilungsleitung beantragen. Der Antrag muss im Vorweg gestellt werden. Die Abteilungsleitung obliegt die Entscheidung über die Annahme des Antrags und die Höhe der Kostenbeteiligung.

Über die Gesamthöhe aller Aufwandsentschädigungen entscheidet die Abteilungsversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsbeschlüsse. 


 

 

§ 8 Organe, Abteilungsversammlung, Abteilungsleitung, Orgateam 

Organe der Abteilung sind die Abteilungsversammlung, die Abteilungsleitung und das Orgateam.

  1. Abteilungsversammlung

    1. Die Abteilungsversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Abteilung. 

      1. Eine ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal im Jahr, mindestens sechs Wochen vor der üblicherweise im vierten Quartal eines jeden Jahres stattfindenden Mitgliederversammlung des FC St. Pauli von 1910 e.V. statt.

      2. Darüber hinaus können außerordentliche Abteilungsversammlungen einberufen werden, wenn es

        1. mindestens zwei Mitglieder der Abteilungsleitung beschließen oder

        2. mindestens ein Viertel der zum Zeitpunkt der Antragstellung stimmberechtigten Abteilungsmitglieder dies bei einem Mitglied der Abteilungsleitung schriftlich beantragt oder

        3. das Vereinspräsidium dies bei einem Mitglied der Abteilungsleitung schriftlich beantragt

      3. Die Einberufung einer Abteilungsversammlung hat spätestens vier Wochen vor dem Termin durch die Abteilungsleitung per E-Mail mit Bekanntgabe des Termins und der Tagesordnung zu erfolgen. 

      4. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
        a) Feststellung der Beschlussfähigkeit
        b) Bericht der Abteilungsleitung
        c) Berichte der Kassenprüfer:innen (sofern Kassenprüfer:innen gewählt wurden)
        d) Entlastung der Abteilungsleitung
        e) Wahlen (soweit diese erforderlich sind)
        f) Beschlussfassung über den Haushaltsplan 
        g) Beschlussfassung über vorliegende Anträge

      5. Die Frist für Anträge beträgt für einfache Anträge eine Woche, für Anträge zur Änderung der Abteilungsordnung drei Wochen vor der Abteilungsversammlung. Anträge sind schriftlich an ein Mitglied der Abteilungsleitung zu richten. Anträge, die verspätet eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

      6. Die Abteilungsversammlung wird von dem/von der Abteilungsleiter:in oder von einer von ihm/ihr bestimmten Person geleitet. 

      7. Die Abteilungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Abteilungsmitglieder beschlussfähig, soweit zumindest ein Mitglied der Abteilungsleitung anwesend ist.

      8. Die Abteilungsversammlung ist für folgende Angelegenheiten ausschließlich zuständig: 

  2. Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer:innen.

  3. Wahl der Mitglieder der Abteilungsleitung.

  4. Wahl der Kassenprüfer:innen. 

  5. Wahl einer/eines Delegierten zur Wahl des Amateurvorstands.

  6. Entlastung der Abteilungsleitung. 

  7. Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

  8. Beschlussfassung über Anträge.

  9. Beschlussfassung über die Änderung der Abteilungsordnung, Beitragsordnung und über die Auflösung der Abteilung.

    1. Abteilungsleitung

    2. Die Abteilungsleitung besteht aus: 

    3. Abteilungsleiter:in

    4. 1. Stellvertretende:r Abteilungsleiter:in 

    5. 2. Stellvertretende:r Abteilungsleiter:in

    6. 3. Stellvertretende:r Abteilungsleiter:in

    7. 4. Stellvertretende:r Abteilungsleiter:in

    8. Ausschließlich die Abteilungsleitung vertritt die Interessen der Abteilung gegenüber den Mitgliedern und Dritten. 

    9. Sie vertritt die Interessen der Abteilung gegenüber dem Amateurvorstand. 

    10. Sie führt die Beschlüsse der Abteilungsversammlung durch. 

    11. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Abteilungsversammlung und die Aufstellung der Tagesordnung. 

    12. Sie stellt jährlich den Abteilungsfinanzplan auf und legt diesen rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahrs dem Präsidium des FC St. Pauli vor, der diesen genehmigt.

    13. Sie hat hinsichtlich ihr zur Verfügung stehender Beiträge und anderer Zuwendungen Finanzhoheit. Bei Zuwendungen teilt sie auf Verlangen des Zuwendenden nachträglich mit, zu welchem Zweck diese verwendet worden sind. 

    14. Sie fertigt den Jahresabschluss sowie den Bericht über die Lage der Abteilung an. 

    15. Ihr obliegt die Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.

    16. Sie kann einzelne Aufgaben an Mitglieder des Orgateams und/oder Angestellte delegieren. 

    17. Beschlüsse der Abteilungsleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Abteilungsleiter:in. Die Abteilungsleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Leitungsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können digital erfolgen.

  10. Orgateam

    1. Das Orgateam besteht aus freiwilligen Mitgliedern der Abteilung, die die Abteilungsleitung ehrenamtlich unterstützen.

    2. Das Orgateam ist nach Fokusgruppen (z.B. Webseite, Merchandising, Sponsoring, Turniere), die von der Abteilungsleitung festgelegt werden, organisiert.

    3. Jede Fokusgruppe besteht aus einem Mitglied der Abteilungsleitung, der Gruppenleitung und mindestens einem zusätzlichen Mitglied. 

    4. Interessierte Mitglieder können sich für die Teilnahme oder Leitung einer oder mehrerer Fokusgruppen bei der Abteilungsleitung bewerben. Die Auswahl der Leitung und Mitglieder obliegt der Abteilungsleitung.

    5. Die Mitglieder des Orgateams werden mit Aufgaben, die zuvor von der Abteilungsleitung definiert wurden, betraut und können diese eigenständig erledigen und dürfen im Namen der Abteilung handeln und kommunizieren. Geschäftstätigkeiten sind explizit nicht gestattet.

    6. Die Mitglieder des Orgateams können von der Abteilungsleitung bei zu treffenden Entscheidungen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden und zu beratenden Zwecken konsultiert werden.

§ 9 Wahlen, Stimmrecht, Wählbarkeit 

  1. Die Wahlen werden unter der Leitung und Aufsicht des Wahlausschusses durchgeführt. Dieser ist vier Wochen vor dem Wahltermin von der Abteilungsleitung über den Termin schriftlich zu informieren.

  2. Die Abteilungsleitung, die Kassenprüfer:innen und die/der Delegierte werden alle drei Jahre durch die Abteilungsversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.

  3. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Ist die Amtsperiode abgelaufen, ohne dass eine Neuwahl stattgefunden hat, bleiben alle Gewählten bis zur Neuwahl im Amt. 

  4. Anträge gelten als angenommen, wenn sie mit einfacher Mehrheit beschlossen wurden. 

  5. Änderungen der Abteilungsordnung sind angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden beschlussfähigen Mitglieder zustimmen.

  6. Die Auflösung der Abteilung kann nur durch eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden, die zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Präsidiums und des Amateurvorstands bedarf.

  7. Wahlen und Abstimmungen erfolgen per Akklamation. Auf Antrag erfolgt eine schriftliche Abstimmung, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dies wünscht, mindestens aber 10 Personen.

  8. Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie zum Zeitpunkt der Abteilungsversammlung mindestens drei Monate Mitglieder der Abteilung sind und soweit das Stimmrecht nicht nach den Regelungen der Satzung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden - also durch persönliches Erscheinen. Eine Vertretung durch Dritte, auch durch andere Abteilungsmitglieder, ist ausgeschlossen. 

§ 10 Kassenprüfer:innen, Kassenbericht 

  1. Aufgabe der Kassenprüfer:innen ist es, die Einnahmen und Aufwendungen zu prüfen und den Kassenbestand der Beachvolleyballabteilung festzustellen.

    1. Sie berichten darüber der Abteilungsversammlung. Der Bericht ist in schriftlicher Form abzufassen. 

§ 11 Auflösung 

Bei Auflösung der Abteilung fällt das Abteilungsvermögen nach vorheriger Zustimmung des Präsidiums an den Amateurvorstand des Vereins mit der Maßgabe, es ausschließlich für die Förderung der Jugend des Vereins zu verwenden. 

§ 12 Inkrafttreten 

Diese Abteilungsordnung tritt unmittelbar nach ihrer Verabschiedung durch die Abteilungsversammlung und die anschließende Genehmigung durch den Amateurvorstand und das Präsidium des FC St. Pauli in Kraft.