Beitragsordnung
Beitragsordnung der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli von 1910 e.V.
§1 Geltungsbereich
Gültig für alle Mitglieder der Beachvolleyballabteilung des FC St. Pauli.
§2 Arten der Beiträge und Gebühren
Die Mitgliedsbeiträge bestehen aus
der einmaligen Aufnahmegebühr (§3)
der Verwaltungskostenpauschale (§4)
dem Abteilungsbeitrag (§5)
Es gibt Mitgliedsbeiträge für Vollzahler*innen und Ermäßigte (§ 6), Richtlinien für ermäßigt Mitgliedsbeiträge (§ 7) sowie Sonderregelungen (§ 8). Weitere Beiträge und Gebühren werden nicht erhoben.
§3 Aufnahmegebühr
Vereinsaufnahmegebühr 10,00 €
(dient der Kostendeckung der Mitgliederverwaltung)Abteilungsaufnahmegebühr für aktive Vollzahler:innen 20,00 €
Abteilungsaufnahmegebühr für aktive Ermäßigte Mitglieder 0,00 €
Abteilungsaufnahmegebühr für passive Mitglieder 0,00 €
(Mitglieder sind nicht berechtigt am Trainings-/Spielbetrieb teilzunehmen)
§4 Verwaltungskostenpauschale
Verwaltungskostenpauschale 2,50 €
(dient zur Deckung des ideellen Bereichs des Gesamtvereins,
die Einnahmen werden dem Etat des Geschäftsbereichs Mitglieder zugeordnet)
Die Höhe der Verwaltungskostenpauschale wird jährlich nach Erstellung des Jahresabschlusses vom Geschäftsbereich Mitglieder überprüft. Die Höhe der Verwaltungskostenpauschale kann auf Antrag von Präsidium, Aufsichtsrat, Amateur- oder AFM-Vorstand gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung angepasst werden. Eine Änderung der Verwaltungskostenpauschale wird zu Beginn des jeweils nachfolgenden Geschäftsjahres wirksam.
§5 Abteilungsbeitrag
Abteilungsbeitrag (Vollzahler:in) 8,50 €
Abteilungsbeitrag (ermäßigt) 3,50 €
Der Abteilungsbeitrag dient der Deckung der Kosten und der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, wobei generierte Überschüsse gemäß der Ordnung zum Solidaritätstopf dem Solidaritätstopf Amateursport zugeführt werden.
§6 Mitgliedsbeiträge
8,50 € / Monat Vollzahler:innen + Verwaltungskostenpauschale (derzeit 2,50 €) 11,00 €
3,50 € / Monat (ermäßigt) + Verwaltungskostenpauschale (derzeit 2,50 €) 6,00 €
§7 Richtlinien für ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Einen ermäßigten Beitrag zahlen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler:innen einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung, Auszubildende und Studierende in Vollzeit,
Freiwillige nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligen-diensten und dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst,
Mitglieder, die Rentenbezüge erhalten,
Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung von mindestens 50,
Mitglieder, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, ALG I, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
passive Mitglieder, deren Hauptwohnsitz weiter als 100 km vom Millerntor-Stadion entfernt liegt.
Für alle Ermäßigungen gilt eine schriftliche Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein () unaufgefordert nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.
Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.
§8 Sonderregelungen
Ehrenmitglieder sind entsprechend § 6 Nr. 7 der Satzung des FC St. Pauli von Beitragszahlungen und Umlagen befreit.
Mitglieder, die bei Eintritt in die Beachvolleyball Abteilung bereits einer anderen FC St. Pauli Abteilung angehören, zahlen in der Beachvolleyball Abteilung den ermäßigten Abteilungsbeitrag und die Abteilungsaufnahmegebühr.
Sind mindestens drei Personen aus einem Haushalt Mitglieder im Verein, wovon mindestens zwei einen ermäßigten Beitrag erhalten und werden die Beiträge vom gleichen Konto eingezogen, zahlen alle Familienangehörigen des Haushalts den ermäßigten Beitrag.
Zur Kostendeckung von Veranstaltungen wie z.B. Trainingskursen oder Turnieren, Anmietung von Beachvolleyballplätzen, etc. können Gebühren erhoben werden.
Alle aktiven Mitglieder, die nach Prüfung durch die Mitgliederverwaltung berechtigt sind, den ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 6,00 € zu zahlen, erhalten einen Rabatt von 4,00 € auf eine Trainingseinheit für Erwachsene (Login ins Buchungstool erforderlich). Sollte das mit dem Buchungstool nicht darstellbar sein, erhalten sie eine jährliche Gutschrift bzw. einen Gutschein in Höhe von 75,00 €, der für den Einsatz von Veranstaltungen verwendet werden kann. Eventuelle Restguthaben verfallen am Ende jeden Jahres.
§9 Zahlungsweise, Verzug
Die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und jeweils zum ersten Werktag eines Quartals (1.1., 1.4., 1.7., 1.10. eines jeden Jahres) im Voraus fällig.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (durch SEPA Basislastschrift).
Die Zahlungsmöglichkeiten (Überweisung, Stripe…) für Veranstaltungen (Trainings, Turniere, Workshops…) werden bei der Buchung angezeigt.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge in Verzug, so wird für die erste Mahnung eine Aufwandsentschädigung von 2,00 €, ab der zweiten Mahnung eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € für jedes Mahnschreiben erhoben. Wird im Lastschriftverfahren ein Beitrag nicht eingelöst oder zurückgerufen, so werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mitglied weiterbelastet. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.